Prüfung der Geeignetheit und Zulässigkeit von Windkraftanlagen

Prüfung der Geeignetheit und Zulässigkeit von Windkraftanlagen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Sitzung des Rates vom 10.02.2022 legten Sie uns die Strategien der Verwaltung der Gemeinde Bedburg-Hau zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung vor. Wir haben das Konzept sehr begrüßt und freuen uns auf eine kontinuierliche Umsetzung und Ergänzung.
Eine Ergänzung möchten wir, wie schon in der Haushaltsrede angekündigt, in die nächste Beratungsfolge einsteuern.
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, inwieweit Flächen in unserer Gemeinde für die Aufstellung von Windkraftanlagen noch geeignet und zulässig sind.
Unseres Erachtens wurde die letzte Auswertung dazu im Jahre 2014 veröffentlicht. Seitdem hat sich in der Gesetzgebung einiges getan. Ebenso hat sich auch die Akzeptanz der Bevölkerung für das Betreiben von Windkraftanlagen zum Positiven entwickelt.
Falls noch Möglichkeiten bestehen, könnten wir uns z.B. auch die Errichtung eines Bürger-windrades vorstellen, wie es in der Nachbarkommune Kalkar betrieben wird.
Unser Anliegen dieses Prüfantrages ist es nicht, hier ein erneutes Gutachten erstellen zu lassen, sondern lediglich die Überprüfung der vorliegenden Unterlagen aus 2014 in Hinsicht auf gesetzliche Änderungen und Anpassungen. Die bei dieser Überprüfung gewonnenen neuen Erkenntnisse, verbunden mit einem Verwaltungsvorschlag, wie damit umgegangen werden kann, bitten wir Sie dem Rat vorzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Gerd Perau